Den Anstoß für das Schwerpunktthema - Klärung des Berufsbildes des Berufssportlers im Mannschaftssport - gab die Rsp des OGH (8 ObS 20/03d, 8 ObS 23/03w), in der Berufsfußballer als Arbeiter und nicht als Angestellte qualifiziert werden. Auf der Grundlage mehrerer interdisziplinär ausgerichteter Beiträge, in denen insb die physischen und psychischen Anforderungen einschließlich der Ausbildung analysiert werden, wird ein Berufsbild des Mannschaftssportlers im Fußball und Eishockey entwickelt, wobei immer wieder Parallelen zu Berufsmusikern gezogen werden, die von der Rsp als Angestellte qualifiziert werden. Das Ergebnis wundert nicht: Berufssportler im Mannschaftssport erbringen höhere nichtkaufmännische Dienste iSd § 1 AngG. Abgerundet wird der Band mit einer Übersicht der 2008 ergangenen Judikatur zum Berufssportrecht.