ZPO § 182a
WEG § 18 Abs 1
Im erstinstanzlichen Verfahren wurde aufgrund eines Einwandes der Beklagten die fehlende Aktivlegitimation der klagenden Eigentümergemeinschaft behandelt. Wenn das Berufungsgericht aus diesem Vorbringen erstmals die fehlende Parteifähigkeit der Klägerin ableitet und die Klage deshalb ohne vorherige Erörterung mit den Parteien unter Nichtigerklärung des erstinstanzlichen Verfahrens zurückweist, verstößt es gegen das in § 182a ZPO festgelegte Verbot von Überraschungsentscheidungen.