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Keine Bedenken gegen die Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2010/683Zak 2010, 396 Heft 20 v. 16.11.2010

MRG § 21 Abs 2 und 3

Aus dem eindeutigen Wortlaut des § 21 Abs 2 MRG folgt, dass die Grundsteuer vom Vermieter auf die Mieter überwälzt werden darf. Eine teleologische Reduktion, die auf die Ausnahme der Grundsteuer von den überwälzbaren öffentlichen Abgaben abzielt, kommt nicht in Betracht. Die Regelung wirft auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken auf.

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