Zu 3 Ob 17/10m = Zak 2010/471, 272: Der Erbe des Betroffenen hat das Recht, in jene Teile des Sachwalterschaftsakts Einsicht zu nehmen, die sich auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betroffenen beziehen.
Zu 3 Ob 17/10m = Zak 2010/471, 272: Der Erbe des Betroffenen hat das Recht, in jene Teile des Sachwalterschaftsakts Einsicht zu nehmen, die sich auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betroffenen beziehen.