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Unzulässigkeit des Rechtswegs - Feststellung eines Holzbringungs- und Wegeerrichtungsrechts

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/652Zak 2010, 379 Heft 19 v. 3.11.2010

JN § 1

WWSGG § 1 Abs 1, § 33 Abs 2

Unabhängig davon, ob das Recht aus einem Privatrechtstitel abgeleitet wird oder nicht, fällt die Entscheidung über den Bestand eines Nutzungsrechts iSd § 1 Abs 1 WWSGG (Wald- und Weideservituten-GrundsatzG BGBl 1951/103) gem § 33 Abs 2 WWSGG auch außerhalb eines Regulierungs- oder Ablösungsverfahrens in die Zuständigkeit der Agrarbehörden. Der Rechtsweg ist unzulässig.

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