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Kindesentführung zwischen Mitgliedstaaten - Beurteilung der Widerrechtlichkeit der Verbringung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/642Zak 2010, 375 Heft 19 v. 3.11.2010

EheGVVO: Art 2 Z 9 und Z 11

HKÜ Art 3

Wenn ein Kind widerrechtlich von einem Mitgliedstaat iSd EheGVVO (Brüssel IIa-VO 2201/2003 ) in einen anderen verbracht wurde, sind neben dem Haager Kindesentführungsabkommen (HKÜ) die ergänzenden Regelungen der EheGVVO heranzuziehen, wobei Letztere Vorrang genießen.

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