Der Autor beschreibt den Ablauf der Geltendmachung von Massenschäden mit der "Sammelklage österreichischer Prägung". Er hält die Sammelklage für eine "taugliche Krücke", weist aber auch auf Nachteile dieser Lösung hin, etwa den Umstand, dass solche Verfahren regelmäßig mit einem Streit über die Zulässigkeit dieser Vorgangsweise verbunden sind (zu den Kriterien zB Nimmerrichter, Über die Voraussetzung der objektiven Klagenhäufung bei Einbringung einer Sammelklage am Beispiel VKI gegen AWD, Zak 2010/324, 188). Eine klare gesetzliche Regelung von Massenverfahren - wie im Regierungsprogramm für die 24. GP angekündigt - sei daher überfällig.