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Aufschub der Zerrüttungsscheidung aufgrund des drohenden Verlustes des Aufenthaltsrechts

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/599Zak 2010, 352 Heft 18 v. 12.10.2010

EheG § 55 Abs 2

Der Aufschub der Zerrüttungsscheidung aufgrund der in § 55 Abs 2 EheG vorgesehenen Härteabwägung kommt nur bei besonderer Härte der Scheidungsfolgen für den Beklagten in Betracht, die nur äußerst selten vorliegt.

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