ABGB § 1295 Abs 1
Die Forderung nach einer lückenlosen, ununterbrochenen Kontrolle und sofortigen Reinigung von U-Bahn-Stationen im Fall von sicherheitsrelevanten Verschmutzungen überspannt die vertraglichen Verkehrssicherungspflichten der Wiener Linien (Zurückweisung der Revision).