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Bestellung eines einstweiligen Sachwalters trotz Vorsorgevollmacht

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/573Zak 2010, 335 Heft 17 v. 28.9.2010

ABGB § 268 Abs 2, § 284g

AußStrG §§ 117, 120

Obwohl eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht vorliegt, kann ein Sachwalterschaftsverfahren eingeleitet bzw nach Bekanntwerden der Vollmacht fortgeführt werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Handlungen oder Unterlassungen des Bevollmächtigten das Wohl des Betroffenen gefährden. Wenn die Verwendung und der Verbleib einer Erbschaft des Betroffenen in beträchtlicher Höhe (hier: ca 500.000 €) unklar sind und der Vorsorgebevollmächtigte den Sachverhalt nicht aufklärt, ist die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters zur Besorgung der finanziellen Angelegenheiten gerechtfertigt. Den Vorsorgebevollmächtigten treffen gegenüber dem einstweiligen Sachwalter Aufklärungspflichten.

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