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Haager Kindesentführungsabkommen - EGMR fordert eingehende Prüfung des Kindeswohls

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/570Zak 2010, 334 Heft 17 v. 28.9.2010

HKÜ Art 12, 13

MRK: Art 8

Aus dem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 8 MRK) ist abzuleiten, dass die Rückführung des Kindes nach dem HKÜ bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht mechanisch anzuordnen ist, sondern eine Prüfung des Kindeswohls nach den Umständen des Einzelfalls voraussetzt.

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