In einer Wettbewerbssache hat der EuGH (C-550/07 P , Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission ua) vor Kurzem entschieden, dass der unternehmensinterne Schriftwechsel mit einem Syndikusanwalt nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant geschützt ist.