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Kein Schutz des Schriftverkehrs mit einem Syndikusanwalt

In aller KürzeZak 2010/562Zak 2010, 322 Heft 17 v. 28.9.2010

In einer Wettbewerbssache hat der EuGH (C-550/07 P , Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission ua) vor Kurzem entschieden, dass der unternehmensinterne Schriftwechsel mit einem Syndikusanwalt nicht durch die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant geschützt ist.

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