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Einseitige Verlängerbarkeit der Gewährleistungsfrist auf zehn Jahre - keine gröbliche Benachteiligung

RechtsprechungSchuldrechtZak 2010/544Zak 2010, 317 Heft 16 v. 14.9.2010

ABGB § 879 Abs 3, §§ 914, 933, 1167

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