WEG § 40 Abs 2
GBG §§ 61, 131 ff
Wenn feststeht, dass der Erwerb des Mindestanteils durch den Begünstigten endgültig nicht zustande kommt (hier: aufgrund des Rücktritts des Verkäufers vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs), ist die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum im Grundbuch gegenstandslos und kann bei entsprechendem Nachweis gem §§ 131 ff GBG auf Antrag oder von Amts wegen gelöscht werden. Mit Löschungsklage kann der Eigentümer nicht vorgehen, weil die Anmerkung kein dingliches Recht verschafft bzw beschränkt.