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Löschung der Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nach Vertragsrücktritt

RechtsprechungSachenrechtZak 2010/543Zak 2010, 316 Heft 16 v. 14.9.2010

WEG § 40 Abs 2

GBG §§ 61, 131 ff

Wenn feststeht, dass der Erwerb des Mindestanteils durch den Begünstigten endgültig nicht zustande kommt (hier: aufgrund des Rücktritts des Verkäufers vom Vertrag wegen Zahlungsverzugs), ist die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum im Grundbuch gegenstandslos und kann bei entsprechendem Nachweis gem §§ 131 ff GBG auf Antrag oder von Amts wegen gelöscht werden. Mit Löschungsklage kann der Eigentümer nicht vorgehen, weil die Anmerkung kein dingliches Recht verschafft bzw beschränkt.

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