Abweichend von Jungwirth (ecolex 2010, 340; dazu Zak 2010/275, 160) und zwei bereits ergangenen Entscheidungen (OLG Wien 2 R 18/10x und HG Wien 18 Cg 14/10p = Zak 2010/355, 202) vertreten die Autoren die Auffassung, dass aus § 27 Abs 6 S 2 ZaDiG kein Verbot von Erlag- bzw Zahlscheingebühren abzuleiten ist. Bei Zahlscheinen handle es sich um keine Zahlungsinstrumente im Sinn dieser Bestimmung.