Zu 10 Ob 81/09y = Zak 2010/259, 155: Die seit 2008 zustehende 13. Familienbeihilfe pro Jahr führt nicht zur aliquoten Erhöhung des (Maximal-)Betrags des vorläufigen Unterhalts.
Zu 10 Ob 81/09y = Zak 2010/259, 155: Die seit 2008 zustehende 13. Familienbeihilfe pro Jahr führt nicht zur aliquoten Erhöhung des (Maximal-)Betrags des vorläufigen Unterhalts.