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Konecny, Anm zu EvBl 2010/103.

LiteraturübersichtFamilienrechtZak 2010/523Zak 2010, 300 Heft 15 v. 31.8.2010

Zu 10 Ob 81/09y = Zak 2010/259, 155: Die seit 2008 zustehende 13. Familienbeihilfe pro Jahr führt nicht zur aliquoten Erhöhung des (Maximal-)Betrags des vorläufigen Unterhalts.

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