Hinsichtlich der Qualifikation von Bestandverträgen in Einkaufszentren erkennt der Autor einen deutlichen Umschwung in der aktuellen OGH-Rsp hin zur Bewertung als Geschäftsraummiete (zB 6 Ob 141/09t = Zak 2009/700, 436 und jüngst 6 Ob 74/10s = Zak 2010/476, 274; beachte zum Thema auch Zak 2010/247, 140). Dabei würden Kriterien, die nach jahrzehntelang geübter Judikatur für Unternehmenspacht sprechen, weniger stark gewichtet. Aufgrund der dadurch entstandenen Rechtsunsicherheit erscheine ein Eingreifen des Gesetzgebers in Richtung der Vollausnahme solcher Bestandverhältnisse aus dem MRG angezeigt. Nach Auffassung des Autors handelt es sich bei Bestandverträgen in Einkaufszentren regelmäßig um Pachtverträge, wobei das Pachtobjekt nicht das in den überlassenen Räumlichkeiten betriebene eigene Unternehmen des Pächters, sondern die durch das Einkaufszentrum eröffnete Erwerbsgelegenheit ist.