ZPO §§ 521a, 523
Nach der seit Inkrafttreten der ZVN 2009 mit 1. 4. 2009 geltenden Rechtslage ist das (Revisions-)Rekursverfahren gegen die Zurückweisung des Rekurses zweiseitig, weil es sich um keinen bloß verfahrensleitenden Beschluss handelt.
ZPO §§ 521a, 523
Nach der seit Inkrafttreten der ZVN 2009 mit 1. 4. 2009 geltenden Rechtslage ist das (Revisions-)Rekursverfahren gegen die Zurückweisung des Rekurses zweiseitig, weil es sich um keinen bloß verfahrensleitenden Beschluss handelt.