ABGB §§ 1304, 1311
StVO §§ 28, 38
Ein Fahrzeuglenker, der bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich eingefahren ist und dort aufgehalten wurde, darf trotz Rotlichts weiterfahren, muss aber besonders vorsichtig sein und auf den möglicherweise einsetzenden Querverkehr achten. Dies gilt auch für den Fahrer einer Straßenbahn.