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Haftung des Spielbankbetreibers für Spielverluste

In aller KürzeZak 2010/463Zak 2010, 262 Heft 14 v. 17.8.2010

Mit der vor Kurzem im BGBl (I 2010/54) kundgemachten GSpG-Nov 2008 (sic!) wurde die vom VfGH (G 162/07 ua = Zak 2008/728, 417) als verfassungswidrig aufgehobene, wenig später jedoch durch eine zuvor erlassene Nov (BGBl I 2008/126) erneut in Geltung gesetzte sechsmonatige Präklusivfrist des § 25 Abs 3 GSpG für die Geltendmachung der Haftung des Spielbankbetreibers für Spielverluste endgültig (zugunsten einer dreijährigen Frist) beseitigt.

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