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Keine Mäßigung des von einem Unternehmer geschuldeten Reugeldes

RechtsprechungSchuldrechtZak 2010/440Zak 2010, 254 Heft 13 v. 27.7.2010

ABGB §§ 909, 1336

KSchG §§ 1, 7

Die in § 7 KSchG angeordnete sinngemäße Anwendbarkeit des für Konventionalstrafen geltenden richterlichen Mäßigungsrechts (§ 1336 Abs 2 ABGB) auf das von einem Konsumenten zu zahlende Reugeld ist nicht analog auf Fälle anzuwenden, in denen das Reugeld von einem Unternehmer geschuldet wird.

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