GBG § 8 Z 2, §§ 35, 74
LiegTeilG § 3
Die Vormerkung der Abschreibung von Bestandteilen eines Grundbuchkörpers im Grundbuch ist nicht möglich.
GBG § 8 Z 2, §§ 35, 74
LiegTeilG § 3
Die Vormerkung der Abschreibung von Bestandteilen eines Grundbuchkörpers im Grundbuch ist nicht möglich.