Im Rechnungshofausschuss des NR wurde vor Kurzem ein Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofs zur Verfahrensdauer in zivilgerichtlichen Verfahren behandelt (III-96 dB 24. GP). Nach dem Bericht betrug die durchschnittliche Dauer von streitigenverfahren bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im untersuchten Jahr 2007 bei den BG 8,6 und bei den LG 16,3 Monate. Zwischen einzelnen Gerichten bestanden dabei markante Unterschiede. So reichte die Bandbreite der durchschnittlichen Verfahrensdauern bei den einzelnen BG von 3,5 bis 15,3 und bei den LG von 12,8 bis zu 20 Monaten. Verfahren mit Sachverständigenbeteiligung dauerten rund doppelt so lange wie andere Verfahren.