vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beginn der Rechtsmittelfrist im Fall der Urteilsberichtigung

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/344Zak 2010, 198 Heft 10 v. 9.6.2010

ZPO §§ 419, 464 Abs 2

Im Fall der beantragten oder von Amts wegen verfügten Urteilsberichtigung beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses bzw der berichtigten Urteilsausfertigung, es sei denn, die Partei konnte von vornherein keine Zweifel über den wirklichen Inhalt des richterlichen Ausspruchs haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte