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Transkript einer rechtswidrig erlangten Tonaufnahme als Beweismittel

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2010/343Zak 2010, 198 Heft 10 v. 9.6.2010

ZPO §§ 266, 298

ABGB § 16

Das Transkript einer rechtswidrig hergestellten Tonaufnahme kann im Zivilprozess uneingeschränkt als Beweismittel herangezogen werden. Eine Interessenabwägung ist nicht erforderlich.

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