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Sonderbedarf aufgrund eines Auslandsstudiums (II)

RechtsprechungFamilienrechtZak 2010/327Zak 2010, 193 Heft 10 v. 9.6.2010

ABGB § 140

Die Kosten eines Auslandsstudiums können nur dann einen Sonderbedarf begründen, wenn das unterhaltsberechtigte Kind über eine besonders ausgeprägte Begabung und Neigung für das gewählte Studium verfügt und eine vergleichbare, billigere Ausbildungsmöglichkeit an einer anderen Universität nicht besteht.

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