Der vorliegende Beitrag befasst sich mit ausgewählten deutschen und österreichischen Entscheidungen zum Gewährleistungsrecht und anderen damit zusammenhängenden Fragestellungen.
1. Deutschland
1.1. Nutzungsersatz bei Nacherfüllung und richtlinienkonforme Rechtsfortbildung
Im ersten Vorabentscheidungsverfahren (EuGH 17. 4. 2008, C-404/06 = EuZW 2008, 310 [Fischinger] = ZJS 2008, 309 [Staudinger]) zur Auslegung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie verneinte der EuGH die Richtlinienkonformität des § 439 Abs 4 BGB.1 Der Verkäufer könne im Rahmen der Nacherfüllung vom Verbraucher keinen Wertersatz für die Nutzung der ursprünglich gelieferten (mangelhaften) Kaufsache verlangen. Die schon zuvor im Schrifttum2 vielfach kritisierte deutsche Regelung wurde zwischenzeitlich vom Gesetzgeber den europarechtlichen Vorgaben entsprechend modifiziert.3