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Neue Entwicklungen im Gewährleistungsrecht

ThemaMag. Mathias SchusterZak 2009/265Zak 2009, 166 Heft 9 v. 19.5.2009

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit ausgewählten deutschen und österreichischen Entscheidungen zum Gewährleistungsrecht und anderen damit zusammenhängenden Fragestellungen.

1. Deutschland

1.1. Nutzungsersatz bei Nacherfüllung und richtlinienkonforme Rechtsfortbildung

Im ersten Vorabentscheidungsverfahren (EuGH 17. 4. 2008, C-404/06 = EuZW 2008, 310 [Fischinger] = ZJS 2008, 309 [Staudinger]) zur Auslegung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie verneinte der EuGH die Richtlinienkonformität des § 439 Abs 4 BGB.11 Faust, JuS 2008, 652; Herresthal, NJW 2008, 2475; Herrler/Tomasic, BB 2008, 1245; Möllers/Möhring, JZ 2008, 919; Schulze, GPR 2008, 128; mit Überlegungen zum österr Recht: Ofner, Kein Nutzungsentgelt für den Verkäufer bei Austausch der nicht vertragsgemäßen Sache, ZfRV 2008, 57; Schuster, Verbrauchsgüterkauf: Keine Nutzungsersatzpflicht bei Nacherfüllung, Zak 2008, 226; Wittwer, EuGH: Unentgeltliche Verbesserung! ecolex 2008, 696. Der Verkäufer könne im Rahmen der Nacherfüllung vom Verbraucher keinen Wertersatz für die Nutzung der ursprünglich gelieferten (mangelhaften) Kaufsache verlangen. Die schon zuvor im Schrifttum22Zum Meinungsstand Schuster, Zak 2008, 226 f mwN. vielfach kritisierte deutsche Regelung wurde zwischenzeitlich vom Gesetzgeber den europarechtlichen Vorgaben entsprechend modifiziert.33§ 474 Abs 2 BGB idF BGBl I 2008, 2400 mWv 16. 12. 2008.

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