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Die Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Kindesunterhalt nach der Steuerreform 2009

ThemaMag. Wolfgang KolmaschZak 2009/264Zak 2009, 163 Heft 9 v. 19.5.2009

Dem VfGH folgend rechnen die Zivilgerichte seit Ende 2002 die Transferleistungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag teilweise auf den Kindesunterhalt an, um den Geldunterhaltspflichtigen mittelbar steuerlich zu entlasten. Die Steuerreform 2009 macht erneut Anpassungen bei der Anrechnung erforderlich.

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