Die Autoren geben einen kurzen Überblick über die seit 2005 ergangene Judikatur zur schadenersatzrechtlichen Haftung von Wirtschaftstreuhändern und Steuerberatern. Ua berichten sie, dass der OGH die Beschränkung des Berechtigungsumfangs von Steuerberatern als Schutzgesetz zur Verhinderung von Vermögensschäden des Klienten behandelt hat (7 Ob 258/05z = Zak 2006/389, 222), und weisen darauf hin, dass im Fall einer Überschreitung der berufsrechtlichen Befugnisse keine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht.