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Adäquanz - Fehler des Arztes bei der Behandlung der Körperverletzung

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/181Zak 2009, 116 Heft 6 v. 7.4.2009

ABGB § 1295 Abs 1

Die Folgen einer ärztlichen Fehlbehandlung oder eines unrichtigen ärztlichen Rates stehen grundsätzlich noch in einem adäquaten Kausalzusammenhang mit der erlittenen Körperverletzung.

OGH 13. 11. 2008, 2 Ob 113/08v

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