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Keine Aufklärungspflicht des Arztes über die Anzahl der durchgeführten Operationen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/180Zak 2009, 115 Heft 6 v. 7.4.2009

ABGB § 1295 Abs 1, § 1299

Wenn der Arzt die Operation nach den Regeln der ärztlichen Ausbildung und der ärztlichen Kunst nach der gewählten Methode (hier: Laparoskopie) durchführen darf, ist er nicht verpflichtet, den Patienten zuvor von sich aus auf die (hier relativ geringe) Anzahl an Eingriffen hinzuweisen, die er bereits nach dieser Methode vorgenommen hat.

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