Der Artikel befasst sich mit der Problematik der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage im Fall von Unterhaltsschuldnern, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Höhe ihres Einkommens haben. Die Autoren weisen darauf hin, dass sich die Bemessungsgrundlage hier aus mehreren Komponenten zusammensetzen kann, nämlich aus dem Geschäftsführerbezug, aus Sachbezügen, aus Gewinnausschüttungen (die als endbesteuerte Kapitalerträge nicht im Einkommensteuerbescheid aufscheinen) sowie - unter Umständen - aus Entnahmen von Gesellschafter-Verrechnungskonten.