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Gewährleistungsausschluss für bestimmten Umstand schließt Verzicht auf Irrtumsanfechtung ein

RechtsprechungSchuldrechtZak 2009/137Zak 2009, 95 Heft 5 v. 24.3.2009

ABGB §§ 871, 879, 929

Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 6 Abs 1 Z 14 KSchG kann auf die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums im Vorhinein verzichtet werden. Der Verzicht ist aber unwirksam, wenn der Irrtum vom Vertragspartner grob fahrlässig veranlasst worden ist.

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