EO § 35, § 382 Abs 1 Z 8 lit a, § 399
Die Aufhebung oder Herabsetzung des mit einstweiliger Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO geregelten Unterhaltsanspruchs aufgrund einer nachträglichen Sachverhaltsänderung Oppositionsklage kann mit geltend gemacht werden. Ob und in welchen Fällen auch mit Aufhebungsantrag nach § 399 EO vorgegangen werden kann, bleibt offen.