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Oppositionsstreit über einstweiligen Unterhalt - keine Beschränkung auf parate Beweismittel

RechtsprechungFamilienrechtZak 2009/129Zak 2009, 93 Heft 5 v. 24.3.2009

EO § 35, § 382 Abs 1 Z 8 lit a, § 399

Die Aufhebung oder Herabsetzung des mit einstweiliger Verfügung nach § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO geregelten Unterhaltsanspruchs aufgrund einer nachträglichen Sachverhaltsänderung Oppositionsklage kann mit geltend gemacht werden. Ob und in welchen Fällen auch mit Aufhebungsantrag nach § 399 EO vorgegangen werden kann, bleibt offen.

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