Am 16. 12. 2002 wurde in Brüssel die RL 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäude-RL) verabschiedet, deren Hauptziel es ist, durch verschiedene Maßnahmen eine Senkung des Energieverbrauchs bzw der Kohlendioxidemissionen im Gebäudebereich zu erreichen.1 Eine der Maßnahmen stellt die Verpflichtung dar, beim Verkauf oder bei der Vermietung/Verpachtung von Gebäuden und Nutzungsobjekten dem Käufer bzw Bestandnehmer einen "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz" (vulgo Energieausweis) vorzulegen.2 Vor diesem Hintergrund hat der österreichische Nationalrat am 24. 5. 2006 das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG), BGBl I 2006/137, verabschiedet.3