Die §§ 18 ff KBGG sehen hinsichtlich des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld eine Rückzahlungspflicht vor, die durch das Überschreiten bestimmter Einkommensschwellen in einem 15-jährigen Zeitraum ausgelöst wird und als einkommensabhängige Abgabe gestaltet ist. Wenn der Zuschuss einem alleinstehenden Elternteil gewährt wird, ist gem § 18 Abs 1 Z 1 KBGG der andere Elternteil rückzahlungspflichtig. Mit einem vom Nationalrat am 26. 2. 2009 angenommenen Gesetzesvorschlag (386/A, AB 82 BlgNR 24. GP) wird diese Rückzahlungspflicht deutlich entschärft, und zwar rückwirkend ab Einführung des Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2002 (die Rückzahlungspflicht wurde bisher nicht exekutiert). Einerseits wird der Beobachtungszeitraum von 15 Jahren auf 7 Jahre verkürzt. Zum anderen werden die höheren Einkommensschwellen, die seit 1. 1. 2008 gelten, bereits ab 2002 zur Anwendung gelangen.