vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung des Basiszinssatzes

In aller KürzeZak 2009/117Zak 2009, 82 Heft 5 v. 24.3.2009

Der Basiszinssatz (siehe zuletzt Zak 2009/18, 22) ist mit 11. 3. 2009 von 1,38 % auf 0,88 % gesunken. Der Verzugszinssatz nach § 352 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern beträgt bis 30. 6. 2009 9,88 % (Zak 2009/1, 2).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte