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Schlosser ua, Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, ÖJZ 2009, 58.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2009/111Zak 2009, 80 Heft 4 v. 3.3.2009

Bei den Regeln der Technik handelt es sich nach der im Beitrag herangezogenen Definition um in der Praxis angewendete und in Wissenschaft und Technik als richtig anerkannte technische Anforderungen. Soweit die Vertragsparteien keine abweichenden Vereinbarungen treffen, werden die Regeln der Technik nach Ansicht der Autoren wegen ihres Verkehrssittencharakters Inhalt des Werkvertrags. Sofern dies nicht mit erheblichen Mehraufwendungen verbunden ist, sei der Werkunternehmer im Fall einer Änderung der Regeln während der Werkausführung verpflichtet, seine Leistung anzupassen. Andernfalls treffe ihn eine Warnpflicht gegenüber dem Besteller.

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