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Spitzer, Anm zu EvBl 2009/8.

LiteraturübersichtErbrechtZak 2009/110Zak 2009, 80 Heft 4 v. 3.3.2009

Zu 5 Ob 108/08f (ebenso 5 Ob 95/08v): Der Antrag des gem § 810 ABGB durch die Erben vertretenen Nachlasses auf Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung einer Liegenschaft bedarf keiner abhandlungsgerichtlichen Genehmigung.

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