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Internationale Zuständigkeit für eine Insolvenzanfechtungsklage

RechtsprechungInternationalZak 2009/108Zak 2009, 78 Heft 4 v. 3.3.2009

EUInsVO: Art 3

Jener Mitgliedstaat, in dem das Insolvenzverfahren anhängig ist, ist nach der EUInsVO 1346/2000 auch für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat international zuständig.

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