AußStrG § 46 Abs 3, § 91
ABGB § 184a
Im Verfahren über die Aufhebung der Annahme an Kindes statt ist ein verspätetes Rechtsmittel jedenfalls zurückzuweisen.
AußStrG § 46 Abs 3, § 91
ABGB § 184a
Im Verfahren über die Aufhebung der Annahme an Kindes statt ist ein verspätetes Rechtsmittel jedenfalls zurückzuweisen.