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Aufhebung der Adoption - verspätetes Rechtsmittel muss jedenfalls zurückgewiesen werden

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2009/107Zak 2009, 78 Heft 4 v. 3.3.2009

AußStrG § 46 Abs 3, § 91

ABGB § 184a

Im Verfahren über die Aufhebung der Annahme an Kindes statt ist ein verspätetes Rechtsmittel jedenfalls zurückzuweisen.

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