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Vermutung nach § 924 ABGB beschränkt sich auf den Zeitpunkt der Mangelhaftigkeit

RechtsprechungSchuldrechtZak 2009/101Zak 2009, 76 Heft 4 v. 3.3.2009

ABGB §§ 924, 1167

Die gesetzliche Vermutung nach § 924 2. Satz ABGB beschränkt sich auf die Annahme, dass ein binnen sechs Monaten nach Übergabe hervorgekommener Mangel bereits im Übergabezeitpunkt vorhanden war. Dass ein Mangel vorliegt bzw die Leistung des Übergebers mangelhaft war, muss vom Übernehmer bewiesen werden.

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