EO § 290a Abs 3, §§ 294, 308
IESG §§ 6, 8
Auf die Forderung eines Arbeitnehmers auf Insolvenz-Entgelt kann Exekution durch Pfändung und Überweisung geführt werden. Der Überweisungsgläubiger ist berechtigt, den überwiesenen Anspruch namens des Verpflichteten durch Antragstellung bei der IEF-Service GmbH geltend zu machen.