Der OGH (6 Ob 192/08s) hat dem EuGH vor Kurzem die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es sich bei einer Frachtschiffreise um eine Pauschalreise iSd Art 15 Abs 3 EuGVVO handelt, auf die die Zuständigkeitsvorschriften der EuGVVO für Verbraucher - anders als auf einen reinen Beförderungsvertrag - anwendbar wären. Eine weitere Frage soll klären, ob die "Ausrichtung" der Tätigkeit des Unternehmers auf den Mitgliedstaat des Verbrauchers, die gem Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO zur Anwendung der besonderen Zuständigkeitsregeln führt, schon dann zu bejahen ist, wenn die Webseite eines Vermittlers im Internet abrufbar ist.