Die bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 EUR reichende Anlegerentschädigung bei Wertpapierdienstleistungen gem §§ 75 ff WAG wurde bisher über Beiträge finanziert, die von den Entschädigungseinrichtungen im Schadensfall eingehoben wurden. Mit einem Gesetzesentwurf, der vor Kurzem den Ministerrat passiert hat (RV 48 BlgNR 24. GP), soll die Finanzierung auf laufende (jährliche) Beiträge der Wertpapierunternehmen umgestellt werden, deren Höhe nach Kundenzahl gestaffelt ist und die im Entschädigungsfall durch Sonderbeiträge ergänzt werden können. Bis zum Aufbau eines ausreichenden Kapitalstocks soll ein Teil der laufenden Beiträge zur Versicherung des Entschädigungsrisikos verwendet werden. Schließlich ist auch eine optionale Haftung des Bundes vorgesehen. Die Umgestaltung der Anlegerentschädigung soll am 1. 5. 2009 in Kraft treten.