Am 3. 2. 2009 wurde in ABl L 33/10 die RL 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 1. 2009 über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen veröffentlicht. Diese RL, die zum Teil Vollharmonisierungen der Verbraucherrechte vorsieht und von den Mitgliedstaaten bis 23. 2. 2011 umzusetzen ist, ersetzt und modernisiert die bisher geltende Teilzeitnutzungs-RL 94/47/EG .