ASVG §§ 198, 332
ABGB § 1325
Die Legalzession nach § 332 ASVG setzt eine gesetzliche Leistungspflicht des Sozialversicherungsträgers voraus. Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen des Unfallversicherungsträgers nach § 198 ASVG beruhen auf einer gesetzlichen Leistungspflicht, weil sie als "typisierte freiwillige Leistungen" nicht rein freiwillig erfolgen, sondern im pflichtgemäßen Ermessen des Sozialversicherungsträgers liegen. Bei solchen Leistungen tritt die Legalzession jedoch erst mit der tatsächlichen Leistungserbringung ein.