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Vorrang eines Radfahrers, der auf ampelgeregelter Kreuzung vom Radweg aus rechts abbiegt

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/510Zak 2009, 316 Heft 16 v. 15.9.2009

ABGB §§ 1304, 1311

StVO § 7 Abs 1, § 19 Abs 6a, § 38 Abs 4

Auf einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung ist die Vorrangsituation ausschließlich nach § 38 StVO zu beurteilen. § 19 Abs 6a StVO, der den Nachrang eines die Radfahranlage verlassenden Radfahrers gegenüber dem Fließverkehr festlegt, ist nicht anwendbar.

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